Bauschaden oder Baumangel?
Baumängel bezeichnen Bauausführungen die i.d.R. schon bei der Errichtung des Gebäudes erstellt wurden, wie z.B. eine mangelhafte Ausführung oder Planung. Es können aber auch funktionale oder ästhetische Mängel sein, die durch die Weiterentwicklung des Standards oder Wandlungen in der Mode entstehen, z.B. gefangene Räume oder z. B. ein 40 Jahre altes, unsaniertes Bad.
Baumängel ziehen nicht zwangsläufig Handlungsbedarf nach sich.
Bauschäden sind demgegenüber jedoch aufgrund unterlassener Sanierungen, auf nachträgliche äußere Einwirkungen oder auf Folgen von Baumängeln zurückzuführen. Diese müssen zeitnah behoben werden, um weitere Schäden an der Substanz zu vermeiden.
In einem Wertgutachten werden bei sichtbaren Bauschäden und Baumängeln die diesbezüglichen Wertminderungen auf der Grundlage der Kosten geschätzt, die zu ihrer Beseitigung aufzuwenden sind. Der Bewertungssachverständige kann i.d.R. die wirklich erforderlichen Aufwendungen zur Herstellung eines
normalen Bauzustandes nur überschlägig schätzen, da
- nur zerstörungsfrei, also augenscheinlich untersucht wird und
- grundsätzlich keine Bauschadensbegutachtung erfolgt
Zur verbindlichen Schadensbegutachtung ist die Beauftragung eines Bauschaden-Sachverständigen notwendig.